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Beschreibung der einzelnen Höfe

Gut Wechloy

Nach dessen Tode (1749) fiel das Gut im Erbgang 1749 an den Auktionsverwalter Provisor Helmerich von Harten zu Oldenburg. Dieser war ein unternehmender Mann, der den Plan faßte, in Wechloy auf seinen Gründen "wegen der darin befindl. guhten Dwo-Erde" eine Ziegelei zu errichten. 1752 bat er den König um eine Konzession. Hiergegen protestierten aber Bürgermeister und Rat der Stadt Oldenburg, da sie eine Beeinträchtigung des städtischen Ziegelhofes fürchteten, der damals aber nur recht mangelhafte und ungenügende Erzeugnisse herstellte. Als der Rat schließlich merkte, dass er die Konzession doch nicht verhindern konnte, versuchte man, jedenfalls noch möglichst viel Kapital aus diesem Schaden zu schlagen. Hatte von Harten ursprünglich 10 Rt. Rekognitionsgelder geboten, so fragte man ihn jetzt, ober nicht "etwas beylegen wolte", und es heißt, dass "er sich endlich zu 12 RT. erklärte". Am 6. März 1753 wurde von Harten die Konzession von König Friedrich V. erteilt, ,,... daß er auf dem ihm zuständigen Guhte zu Wechloy...eine Ziegeley auf seine eigenen Kosten anlegen, ....für sich und seine Erben und Erbnehmer, mithin die daselbst zu brennende Steine aller Orten ungehindert absetzten und vekaufen möge..."

Von Harten legte eigens für den Transport von Ziegeln und Torf einen Damm an, der sich bis heute als der ,,Hartsche Damm" (Hartenscher Damm) erhalten hat. Dieser Damm macht nördlich der Bahnlinie, etwa auf der Höhe von Portmann, einen scharfen Knick nach Osten und endet dann nach einigen Metern: hier am Ende des Dammes standen die Ziegelei-Gebäude (Brennhaus, zwei Trockenhütten usw.); daneben sieht man noch das sumpfige Loch, wo der Dwo gegraben wurde; weiterhin befindet sich ein Hügel, unter dem Ziegelschotter liegen. Von Harten starb schon 1756 in der Blüte seines Lebens und ließ seine Frau (Agneta Maria geb. Wiencken) mit zwei kleinen Kindern zurück. Sie war eine kluge, energische Person, die ihre Ansprüche zu wahren wußte. 1761 sagte sie: ,,Ich bin auch die eigentliche Eignerin und Besitzerin dieses Gutes Wechloy, indem ich solches ererbet und meinem Manne gebracht." Sie betrieb die Ziegelei weiter und erhielt auch die Bestätigung der Konzession (1762, 1768). Witwe von Harten, die zeitweise selbst in Wechloy wohnte, betrieb in ihrem Hause auch Krügerei, wovon noch besonders die Rede sein wird. Das ,,Hillen- Haus" war damals außer dem Kammerwerk 9 Fach lang. ,,Die Giebel sind massiv, die beiden Seiten aber von Bindwerk aufgeführt, und die Wände mit Backsteinen ausgemauert. Im Kammerwerke befindet sich eine Stube mit eisernem Ofen, ingleichen sind 2 Kammern im Hause vorhanden."